Kunstförderung / Kulturförderung
Kulturförderung
Departement Bildung und Kultur, Glarus
Die Fachstelle Kulturförderung koordiniert die glarnerische Kulturförderung auf der Grundlage des «Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens» vom 7. Mai 1972 und gemäss den Leitsätzen, Zielen und Massnahmen des Kulturkonzepts von 2018.
Zentraler Akteur der kantonalen Kulturförderung ist die mindestens fünfköpfige „Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens“, kurz Kulturkommission. Sie wird vom Vorsteher oder der Vorsteherin des Departements Bildung und Kultur präsidiert, die Geschäftsführung besorgt die Hauptabteilung Kultur. Die Mitglieder werden vom Regierungsrat für jeweils vier Jahre gewählt, eine Amtszeitbeschränkung besteht nicht. Bei der Zusammensetzung wird darauf geachtet, dass fachliche Kompetenz in allen Sparten des kulturellen Schaffens vertreten ist. Die Gesuche um Beiträge werden in der Regel an vier Sitzungen im Jahr behandelt. Der Regierungsrat entscheidet über die Anträge der Kommission, er kann seine Entscheidungskompetenz jedoch ganz oder teilweise an die Kommission delegieren. Aktuell entscheidet diese bis zum Betrag von 10‘000 Franken in eigener Kompetenz über Beitragsgesuche.
Adresse
Departement Bildung und Kultur
Fachstelle Kulturförderung
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
Kontakt
Kategorie
- Kunstförderung / Kulturförderung
Webcode
www.glarneragenda.ch/yTvbKR