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Für Gleichberechtigung und Gerechtigkeit
Für zahlreiche schwangeren Frauen und werdenden Familien im Kanton, sowie auch für deren Hebammen, ist es von grosser Wichtigkeit, dass die Regierung die Aufhebung der Massnahme C9 überdenkt und die Aufhebung der Entschädigung rückgängig macht. Damit der Kanton weiterhin seinen Beitrag zum Erhalt der Rechte der Frauen leistet und Schwangeren auch in Zukunft dabei unterstützt, ihre Geburten nach ihren Vorstellungen und zum Wohle ihrer Gesundheit zu gestalten.
Frauenrechte werden heute wieder infrage gestellt, trotz Fortschritten in den letzten Jahrzehnten. Rückschritte gibt es bei Abtreibungsrechten, gleicher Bezahlung und Schutz vor häuslicher Gewalt. Der Kampf um Gleichberechtigung ist noch nicht vorbei. Es ist wichtiger denn je, sich für Frauenrechte einzusetzen und gegen Diskriminierung vorzugehen. Dazu gehört auch das Recht, über den eigenen Körper und den Geburtsort des Kindes zu entscheiden. Diese grundlegenden Rechte müssen geschützt werden, auch im Kanton Glarus.
Die Sparmassnahme C9 im regierungsrätlichen Entlastungspaket 2025+ sieht die Streichung der Kantonsbeiträge für den Bereitschaftsdienst der Hebammen bei Hausgeburten (500 Fr. pro Geburt) und der ambulanten Wochenbettbetreuung (250 Fr. pro Geburt) vor. Dadurch sollen jährlich 11'000 Franken eingespart werden. Diese Kürzung könnte jedoch für Frauen in finanziell angespannten Situationen eine erhebliche Hürde darstellen und die freie Wahl des Geburtsorts erschweren.
Hausgeburten sind nicht nur kostengünstiger, sondern auch eine sichere Alternative zu Krankenhausgeburten. Sie führen zu Einsparungen im Gesundheitssystem, wenn man die Gesamtkosten betrachtet. Dies ist besonders in Zeiten knapper Ressourcen und steigender Gesundheitskosten von großer Bedeutung. Wenn Hausgeburten vom Einkommen abhängen und selbstbestimmte Geburten zum Luxusgut werden, tragen vor allem schwangere Frauen die Konsequenzen.
Hausgeburten bieten eine individuellere und persönlichere Betreuung. Hebammen können sich mehr Zeit für die werdende Mutter nehmen und auf ihre Bedürfnisse eingehen, was Vertrauen und Zufriedenheit fördert und sich positiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind auswirkt. Auch für Väter kann eine Hausgeburt eine intensive und unterstützende Erfahrung sein.
Nach der Geburt ist eine umfassende Unterstützung im Wochenbett entscheidend. Hebammen besuchen regelmässig die Familien zu Hause, überwachen die Gesundheit von Mutter und Kind und stehen bei allen Fragen unterstützend zur Seite. Diese Betreuung hilft, Komplikationen frühzeitig zu erkennen, Stress zu reduzieren und bietet der Mutter jederzeit die notwendige Unterstützung und Sicherheit.
Es ist wichtig, dass wir uns deutlich für die Rechte der Frauen einsetzen und ihnen weiterhin unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit geben, selbstbestimmt zu gebären. Geburten – und damit auch die Arbeit der Hebammen – sind ein zentraler Angelpunkt unserer Gesellschaft und das Fundament unserer Zukunft. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass uns diese kleine Investition in die Zukunft etwas wert ist.
Für zahlreiche schwangeren Frauen und werdenden Familien im Kanton, sowie auch für deren Hebammen, ist es von grosser Wichtigkeit, dass die Regierung die Aufhebung der Massnahme C9 überdenkt und die Aufhebung der Entschädigung rückgängig macht. Damit der Kanton weiterhin seinen Beitrag zum Erhalt der Rechte der Frauen leistet und Schwangeren auch in Zukunft dabei unterstützt, ihre Geburten nach ihren Vorstellungen und zum Wohle ihrer Gesundheit zu gestalten.
Agnes Leuzinger, Mitglied GRÜNE des Kantons Glarus
Autor
Grüne Partei Kanton Glarus
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